Zugang & Dateneingabe
Für die Anmeldung in der QS-Klimaplattform (QS-Klimaplattform.de) verwenden Betriebe dieselben Zugangsdaten wie für die QS-Datenbank. Eine separate Registrierung bzw. zusätzliche Zugangsdaten sind nicht erforderlich. Sollten Ihnen die Zugangsdaten nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihren Bündler.
Die Nutzung der QS-Klimaplattform ist für QS-Systempartner kostenfrei.
Grundsätzlich ist die QS-Klimaplattform auf QS-Systempartner der Stufe Landwirtschaft ausgerichtet. Sollten Sie als Nicht-QS-Systempartner Interesse an der Nutzung der QS-Klimaplattform haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
Für die Berechnung werden Daten zu folgenden Themen benötigt:
- Tierbestand
- Produktionsverfahren
- Haltungssystem & Wirtschaftsdüngerlagerung
- Energie & Kraftstoffe
- Futtermittel
Hilfreich sind insbesondere betriebliche Unterlagen wie Buchführungsdaten, Bestandsregister, Lieferscheine zum Futterbezug, Energieabrechnungen sowie weitere Aufzeichnungen zu Tierzahlen, Gewichten und Verbräuchen. Welche Angaben genau benötigt werden, hängt von dem jeweiligen Kapitel in der Plattform ab. In den Hilfetexten und Erklärvideos finden Sie hierzu weitere Hinweise.
Die Daten werden jeweils für einen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten erfasst. Dieser Betrachtungszeitraum kann ein Kalenderjahr oder ein Wirtschaftsjahr sein.
Nein. Betriebe haben die Möglichkeit, Ihren Bündler oder sonstige Vertrauenspersonen für die Dateneingabe freizuschalten. Diese Personen können Sie bei der Eingabe unterstützen und Daten in Ihrem Auftrag eintragen, bearbeiten, ändern oder löschen sowie die Berechnung auslösen. Zudem besteht die Möglichkeit, Daten über eine Schnittstelle (z.B. aus Farmtools) an die QS-Klimaplattform zu übermitteln.
Ja. Eingaben werden in der QS-Klimaplattform gespeichert und können zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt oder angepasst werden.
Die entsprechenden Angaben können in den Schritten 5 und 6 gemacht werden:
- Zugekaufte Alleinfuttermittel werden in Schritt 5 erfasst.
- Angaben zu selbst gemischten oder selbst erzeugten Futtermitteln werden in Schritt 6 eingetragen.
Zur Unterstützung bei der Dateneingabe stellt QS Erklärvideos und weitere digitale Hilfestellungen zur Verfügung. Die Videos zeigen Schritt für Schritt, wie die jeweiligen Daten in der Plattform hinterlegt werden, und sind zusätzlich direkt an den betreffenden Eingabefeldern abrufbar.
Da sich Unterschiede in der Stallhaltung auf die Höhe des CO₂-Fußabdrucks auswirken können, ist eine getrennte Berechnung für die jeweiligen Haltungsformen sinnvoll und vorgesehen. Es ist daher möglich, unter einer VVVO-Nummer verschiedene Haltungsformen zu erfassen und je Haltungsform einen separaten CO₂-Fußabdruck zu berechnen. Da sich Unterschiede in der Stallhaltung auf die Höhe des CO₂-Fußabdrucks auswirken können, ist eine getrennte Berechnung für die jeweiligen Haltungsformen sinnvoll und vorgesehen.
Ja. Es ist grundsätzlich möglich, Datensätze rückwirkend bis 2021 anzulegen und den CO₂-Fußabdruck zu berechnen. Dabei ist zu beachten, dass für diese rückwirkenden Berechnungen Futtermittel-Emissionswerte verwendet werden, die auf den für 2024 hinterlegten Markt- und Emissionsdaten basieren.
Ja. Eingaben können über die unterschiedlichen Anwendungen vorgenommen werden.