Online-Meldeformular für den Ereignisfall
1. Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu QS auf. Informieren Sie uns entweder über das Online-Meldeformular, die Meldebögen so konkret wie möglich über das kritische Ereignis.
Sämtliche Informationen aus der Meldung behandeln wir vertraulich.
So erreichen Sie QS:
Montag - Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: +49 (0) 228 35068-0
Telefax: +49 (0) 228 35068-10
Außerhalb der Geschäftszeiten, am Wochenende und an Feiertagen:
Telefon: +49 (0) 228 35068-288
E-Mail: Ereignisfall@q-s.de
2. Informieren Sie gegebenenfalls folgende Personen, Aufsichtsbehörden und Unternehmen telefonisch über die Geschehnisse:
Futtermittel
a. Ihr Futtermittelüberwachungsamt
b. Ihre Abnehmer (z. B. Landwirte, Mischfutterhersteller, Händler)
c. Ihre Zulieferer (z. B. Rohstofflieferanten, Einzelfuttermittel- und Zusatzstoffhersteller, Händler)
Fleisch und Fleischwaren
a) Ihr Lebensmittelüberwachungs- bzw. Veterinäramt
b) Ihre Abnehmer (z. B. Verarbeitungsbetrieb, Lebensmitteleinzelhandel)
c) Ihre Zulieferer (z. B. Landwirte, Schlachthöfe, Händler)
Tierhaltung und Tiertransport
a. Ihren Tierarzt
b. Ihr Veterinäramt
c. Ihre Abnehmer (z. B. Schlachthof, Tiertransporteur)
d. Ihre Zulieferer (z. B. Viehhändler, Futtermittellieferant)
e. Ihren Bündler
Brütereien
a) Ihr Lebensmittelüberwachungs- bzw. Veterinäramt
b) Ihre Abnehmer (Tiertansporteure, Brütereien, Tierhalter)
c) Ihre Zulieferer (Tierhalter, Brütereien, etc.)
Obst, Gemüse, Kartoffeln
a) Ihr Lebensmittelüberwachungsamt
b) Ihre Abnehmer (z. B. Erzeugerorganisation, Großhandel, LEH)
c) Ihre Zulieferer (z. B. Vermehrungs-/ Anzuchtbetriebe, Landwirte, Erzeugerorganisationen)
d) Ihren Anbauberater bzw. Ihre für Pflanzenschutz zuständige Dienststelle (z. B. Umweltamt, Landwirtschaftskammer)
Ackerbau, Grünlandnutzung und Feldfutteranbau
a) Ihr Lebensmittelüberwachungsamt
b) Ihre Abnehmer (z. B. Erzeugerorganisation, Großhandel, LEH)
c) Ihre Zulieferer (z. B. Vermehrungs-/ Anzuchtbetriebe, Landwirte, Erzeugerorganisationen)
d) Ihren Anbauberater bzw. Ihre für Pflanzenschutz zuständige Dienststelle (z. B. Umweltamt, Landwirtschaftskammer)
Heimtierfutter
a) Ihre zuständige Behörde bzw. das Veterinäramt
b) Ihre Abnehmer (z. B. Verarbeitungsbetriebe, Heimtierfutterbetriebe, Handel)
c) Ihre Zulieferer (z. B., Schlachthöfe, Zerlegebetriebe, Verarbeitungsbetriebe, Händler)
3. Informieren Sie gegebenenfalls Ihre Mitarbeiter über die Geschehnisse. Weisen Sie diese an, gegenüber Dritten (z. B. Kunden, Journalisten) von jeder Äußerung abzusehen und entsprechende Anfragen direkt an die für diesen Fall autorisierte Person weiterzuleiten
In enger Abstimmung mit Ihnen unterstützt QS Sie in Ihrem Krisenmanagement. Dabei geht es um alle Maßnahmen, die helfen, einen Schaden von Ihrem Betrieb, anderen Systempartnern und vom QS-System abzuwenden und die bestehenden Probleme
möglichst schnell zu lösen.
Allerdings: Unterstützung gewähren und Schaden abwenden können wir nur, wenn Sie uns zeitig und konkret informieren.
Zu einem kritischen Ereignis für den einzelnen Systempartner, die betroffene Stufe oder das gesamte QS-System kann jedes Vorkommnis werden, bei dem Gefahren für Mensch, Tier
oder Umwelt oder für das Vertrauen in Lebensmittel im Ganzen drohen.
- Ereignisse, von denen Sie ganz konkret betroffen sein können, sind beispielsweise:
- Die Behörden ermitteln gegen Ihr Unternehmen (z. B. wegen Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften).
- Ein von Ihnen in den Verkehr gebrachtes Lebensmittel entspricht nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.
- Die Medien berichten negativ oder reißerisch über Ihr Unternehmen.
- Protestgruppen führen öffentlichkeitswirksame Aktionen gegen Ihr Unternehmen durch.
Neben Ihren Informationspflichten gegenüber QS sind Sie in vielen Fällen auch den Aufsichtsbehörden gegenüber meldepflichtig.
Eine Meldepflicht besteht insbesondere dann, wenn ein in den Verkehr gebrachtes Lebensmittel möglicherweise nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit entspricht.
Grundsätzlich muss jeder Einzelfall ernst genommen werden.
Das Online-Meldeformular soll die QS-Systempartner bei der Meldung an QS und der Erstinformation der zuständigen Aufsichtsbehörde helfen.