Wann muss ich mich für den Onlinehandel anmelden und wie kann ich die Anmeldung umsetzen? Welche Anforderungen gelten bei der Überprüfung des Onlinehandels?
Für den Onlinehandel wird ein Zusatzmodul für die Systempartner im Lebensmitteleinzelhandel angeboten. Dieses richtet sich an Systempartner, die QS-Ware über einen Onlinehandel regelmäßig anbieten.
Der Onlinehandel ist definiert als die Tätigkeit, bei der ein Unternehmen Erzeugnisse überwiegend mittels Internet anbietet, die durch den Endverbraucher online ausgewählt und ggf. gekauft werden können. Dabei erfolgt die physische Warenzusammenstellung ausschließlich unter Abwesenheit des Endverbrauchers.
Das Modul kann darüber hinaus von allen QS-Systempartnern im Lebensmitteleinzelhandel, die den Bereich des Onlinehandels zusätzlich mit auditieren lassen möchten, in der Datenbank ausgewählt werden.
Zusätzlich zu den im Zusatzmodul enthaltenen Anforderungen sind auch die Anforderungen einzuhalten, die im jeweiligen Leitfaden der entsprechenden Produktionsart definiert sind.
Der Systempartner kann in der QS-Datenbank bei der jeweiligen Filiale, die für den Onlinehandel auditiert werden soll, einen Haken bei Onlinehandel
setzen. Der Zertifizierungsstelle wird dann die entsprechende Checkliste zur Verfügung gestellt, um das Zusatzmodul auditieren zu können.