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Futtermittel­wirtschaft - Handel, Transport, Lagerung und Umschlag


Mit praxisgerechten Anforderungen zur Qualitätssicherung unterstützt QS Unternehmen, die Futtermittel handeln, lagern, umschlagen oder transportieren.

Futtermittel Handel2

Futtermittelhandel

Futtermittel Handel2

Der Futtermittelhandel fungiert nicht nur als Bindeglied zwischen Herstellern von Futtermitteln und Tierhaltern, sondern auch zwischen allen beteiligten Unternehmen in der Futtermittelwirtschaft.

Futtermittelhändler spielen daher eine Schlüsselrolle bei der Aufrechterhaltung der Produktqualität und bei der Umsetzung qualitätssichernder Maßnahmen. Dazu zählt unter anderem die Beschaffung einwandfreier Futtermittel, deren sachgemäße Lagerung sowie die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit. Die Anforderungen an den Handel von Futtermittel sind im Leitfaden Futtermittelwirtschaft beschrieben. Qualifizierte Auditoren überprüfen regelmäßig und unabhängig, ob die Anforderungen eingehalten werden.

Im Rahmen des Futtermittelmonitorings von QS lassen die Händler von Futtermitteln die Produkte kontinuierlich von QS-anerkannten Laboren untersuchen.

Futtermittel Transport2

Futtermitteltransport

Futtermittel Transport2

Auch der Transport von Futtermitteln unterliegt hohen Hygiene- und Sicherheitsanforderungen – egal ob auf der Straße, der Schiene oder auf dem Wasser.

Die Anforderungen an den Futtermitteltransport sind im Leitfaden Futtermittelwirtschaft zusammengestellt. Qualifizierte Auditoren überprüfen regelmäßig und unabhängig, ob die Anforderungen eingehalten werden.

Ein wichtiges Kriterium beim Transport von Futtermitteln ist die Reinigung der Fahrzeuge und Transportbehälter. Hierfür hat QS gemeinsam mit anderen Standardgebern der internationalen Futtermittelwirtschaft eine Datenbank (IDTF-Datenbank) erstellt, in der die Vorgaben zur Reinigung eines Laderaums beim Transport von losen Futtermitteln dargestellt sind.

Futtermittel Lagerung Umschlag2

Lagerung und Umschlag

Futtermittel Lagerung Umschlag2

Lagerung und Umschlag

Um vollständige Transparenz und lückenlose Qualitätssicherung zu gewährleisten, bindet QS auch Lagerungs- und Umschlagsunternehmen ein. Damit wird unter anderem sichergestellt, dass Futtermittel hygienisch einwandfrei gelagert und umgeschlagen werden.

Die Anforderungen die Lagerung und den Umschlag von Futtermitteln sind im Leitfaden Futtermittelwirtschaft dargestellt. Die Einhaltung der Anforderungen wird regelmäßig und unabhängig von qualifizierten Auditoren überprüft.

Dokumente

Hinweis:

Um Papier zu sparen, empfehlen wir, nur die für Sie relevanten Kapitel des Leitfadens auszudrucken. Zusätzlich sind je nach Unternehmen die Anforderungen der Anlagen 9.1-9.7 bzw. weiterer Dokumente relevant, die Sie separat ausdrucken können.

  • Herstellung:
    Kapitel 1-3
  • Private Labelling:
    Kapitel 1-3
  • Handel:
    Kapitel 1,2, 4
  • Straßentransport:
    Kapitel 1, 2, 5
  • Befrachtung im Schienen-, Binnenschiff- und Seeschifftransport:
    Kapitel 1, 2, 6
  • Lagerung und Umschlag:
    Kapitel 1, 2, 7
  • VLOG-Zusatzmodul:
    Anlage I VLOG-Zusatzmodul Ohne Gentechnik


Dokument (PDF / 510.9 KB)
Checkliste_Futtermittelwirtschaft_Matrix
Dokument (PDF / 630.6 KB)
Checkliste Futtermittelwirtschaft

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Futtermittelmonitoring

Qualitativ hochwertige Futtermittel sind die Grundlage für eine gute Tierernährung. Eine konsequente Futtermittelkontrolle ist daher von zentraler Bedeutung. Mit dem QS-Futtermittelmonitoring wird die Einhaltung von Grenz- und Richtwerten, zum Beispiel für Mykotoxine, Dioxine, Pflanzenbehandlungsmittel und Schwermetalle, überwacht.

Dokumente

Anerkannte Standards

QS fördert aktiv die Zusammenarbeit mit anderen Standardgrenzen über Ländergrenzen hinweg, so dass sich jeder auf den anderen verlassen kann. Im Sinne der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit pflegt QS den engen Kontakt zu den Standardgebern - eine gute Basis für die gemeinsame Weiterentwicklung.


Transport | Frankreich

Qualimat Transport

Die gegenseitige Anerkennung zwischen Qualimat Transport und QS bezieht sich auf den Transport von Futtermitteln.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das Qualimat-System liefern. Die Unternehmen melden sich dazu in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung in Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei Qualimat. Voraussetzung für Anerkennung durch Qualimat Transport ist ein jährliches QS-Audit.

Qualimat-Betriebe können auf der Grundlage ihres Audits QS-Systempartner werden. Dazu melden sie sich direkt in der QS-Datenbank an. Nach Abschluss des Systemvertrags werden die Unternehmen in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Transport | Lagerung | Umschlag | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | Private Labelling | Belgien

OVOCOM (FCA)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen dem belgischen Standard Ovocom-FCA (Ovocom/BFA) und QS bezieht sich auf die Herstellung, den Handel, den Transport, die Lagerung und auf den Umschlag von Futtermitteln.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das System des belgischen Standardgebers liefern. Das Unternehmen meldet sich dazu in der QS-Datenbank an, wählt den entsprechenden Standort aus und markiert in den Standortdaten unter Anerkennung in Fremdsystemen, in welches Fremdsystem geliefert werden soll. Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft. Voraussetzung für Lieferungen in das belgische System ist, dass die Unternehmen – abweichend von den QS-Vorgaben – jedes Jahr ein Audit durchführen.

Ovocom-Betriebe können auf der Grundlage ihres Audits QS-Systempartner werden und sich dazu in der QS-Datenbank anmelden. Nach Abschluss des Systemvertrags werden die Unternehmen in der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Mischfutterherstellung | Handel | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | Frankreich

Oqualim

Die vorläufige gegenseitige Anerkennung zwischen dem Standard RCNA International und QS bezieht sich auf die Herstellung, den Handel und das Private Labelling von Mischfuttermitteln und Vormischungen. Handel ist dabei nur in Kombination mit einer Zertifizierung für Herstellung von Mischfuttermitteln und Vormischungen anerkannt. Die Anerkennung läuft zunächst bis zum 31.12.2020.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das Oqualim-System liefern. Die Unternehmen melden sich dazu in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung in Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei Oqualim. Voraussetzung für Anerkennung durch Oqualim ist ein jährliches QS-Audit.

Alle Oqualim-zertifizierten Unternehmen, die den Standard RCNA International sowie das Zusatzmodul Annex 1: Purchase requirements for goods and services erfüllen und die Lieferberechtigung in das QS-System wünschen, werden auf der Webseite von Oqualim (www.oqualim.fr) und in der Systempartnersuche der QS-Datenbank unter anerkannte Oqualim Betriebe (Frankreich) veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Transport | Lagerung | Umschlag | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | Fahrbare Mahl- und Mischanlagen | Private Labelling | Niederlande

GMP+ International (GMP+ FSA)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen GMP+ International und QS bezieht sich auf die Geltungsbereiche Herstellung, Handel, Private Labelling, Transport, Lagerung und Umschlag von Futtermitteln sowie auf die Inspektion für Fahrbare Mahl- und Mischanlagen.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das GMP+ System liefern. Dazu melden sich die Unternehmen in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei GMP+ Int.. Im Anschluss müssen sich Hersteller von Mischfuttermitteln oder Vormischungen direkt mit GMP+ Int. in Verbindung setzen, um in das GMP+ System liefern zu können. Für Hersteller von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen, Händler, Private Labeller, Transporteure und Lagerhalter gilt dieses nicht. Für die Anerkennung von Kleinsterzeugern (Einzelfutterherstellung) und für Fahrbare Mahl- und Mischanlagen hinterlegt die zuständige Zertifizierungsstelle den Anerkennungswunsch. Voraussetzung für die Anerkennung durch GMP+ International ist ein jährliches QS-Audit.

GMP+ zertifizierte Unternehmen, die in das QS-System liefern möchten, melden sich in der QS-Datenbank an. Hersteller von Mischfuttermitteln und Vormischungen werden nach Unterzeichnung eines Systemvertrages in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht. Hersteller von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen, Händler, Transporteure und Lagerhalter müssen dazu keinen Systemvertrag unterzeichnen.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | International

FamiQS (FamiQS asbl.)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen Fami-QS und QS bezieht sich auf die Herstellung und den Handel von Zusatzstoffen, Vormischungen, Einzelfuttermitteln sowie auf spezielle Mischfuttermittel (Ergänzungs-/ Diätfuttermittel).

QS-zertifizierte Betriebe, können auf Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das Fami-QS System liefern. Die Unternehmen melden sich dazu in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung in Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei Fami-QS.

Im Gegenzug können Fami-QS-zertifizierte Betriebe eine Lieferberechtigung in das QS-System erhalten. Hierzu melden sich die Unternehmen in der QS-Datenbank an und unterzeichnen einen QS-Systemvertrag. Im Anschluss werden die Unternehmen in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen hierzu liefert die Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Handel | Transport | Lagerung | Frankreich

CSA-GTP

Die vorläufige Anerkennung von Charte de Sécurité Alimentaire – Good Trading Practice (CSA-GTP) durch QS bezieht sich auf den Handel, Lagerung und Umschlag sowie Transport von Getreide, Ölsaaten und Leguminosen (unverarbeitete Erzeugnisse). Der Transport sowie Lagerung und Umschlag ist dabei nur in Kombination mit einer Zertifizierung für den Handel anerkannt. Die Anerkennung läuft zunächst bis zum 31.12.2020.

CSA-GTP-zertifizierte Unternehmen müssen sich nicht in der QS-Datenbank anmelden, um in das QS-System liefern zu können. Es reicht die Vorlage eines gültigen Zertifikates, wobei der jeweilige Tätigkeitsbereich auf dem Zertifikat vermerkt sein muss.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Transport | Lagerung | Umschlag | Fahrbare Mahl- und Mischanlagen | Private Labelling | Österreich

AMA (pastus+)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen QS und der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (AMA) umfasst die Geltungsbereiche Herstellung von Misch- und Einzelfuttermitteln, Handel, Private Labelling, Lagerung, Umschlag und Straßentransport von Futtermitteln sowie die QS-Inspektion für Fahrbare Mahl- und Mischanlagen.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das pastus+ System liefern. Dazu melden sich die Unternehmen in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über Anerkennungen auf Anerkennung in Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei AMA. Im Anschluss daran müssen die Unternehmen direkt mit der AMA Kontakt aufnehmen, um vertraglich eingebunden zu werden. Für die Anerkennung von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen hinterlegt die zuständige Zertifizierungsstelle den Anerkennungswunsch. Voraussetzung zur Anerkennung durch die AMA ist ein jährliches QS-Audit.

pastus+ zertifizierte Unternehmen, die ins QS-System liefern möchten, müssen sich in der QS-Datenbank anmelden. Die Anmeldung von Kleinsterzeugern und fahrbaren Mahl- und Mischanlagen in der QS-Datenbank erfolgt über die AMA. Nach Abschluss eines QS-Systemvertrages werden die Unternehmen in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert die Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Transport | Lagerung | Umschlag | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | Private Labelling | Großbritannien

AIC (UFAS/FEMAS/TASCC)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen QS und den Standards UFAS/FEMAS/TASCC der Agricultural Industries Confederation Ltd. (AIC) umfasst die Geltungsbereiche Herstellung, Handel, Transport, Lagerung und Umschlag von Futtermitteln.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das AIC-System liefern. Die Unternehmen melden sich dazu in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung in Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei AIC. Voraussetzung für die Anerkennung durch die AIC ist ein jährliches QS-Audit.

AIC-Betriebe können auf der Grundlage ihres Audits QS-Systempartner werden. Hierzu melden sie sich direkt in der QS-Datenbank an. Nach Abschluss des Systemvertrags werden die Unternehmen in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

FAQs

Ihre Ansprechpartnerinnen

Lisa Veller

Giulia Offermann

Pia Gielen

Trainee
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