Maul- und Klauenseuche (MKS): Biosicherheit oberstes Gebot!
Im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) wurde der Ausbruch der anzeigenpflichtigen Maul- und Klauenseuche (MKS) auf einem Rinderbetrieb festgestellt und durch das FLI amtlich bestätigt.
Die Behörden haben unverzüglich Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche und zur Klärung des Erregereintrags eingeleitet. So wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet sowie ein 72-stündiges Verbringungsverbot in Brandenburg ausgesprochen.
MKS ist eine hochansteckende akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung bei Klauentieren, die bei Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen auftreten kann. Sie kann auch durch Menschen, nicht gereinigte Kleidung oder Gegenstände übertragen werden. Auch über kontaminierte Fahrzeuge oder über Futtermittel können die Erreger verbreitet werden. Es gilt daher höchste Wachsamkeit in der Biosicherheit. Alle Maßnahmen zur Biosicherheit müssen unbedingt eingehalten werden.
Dies gilt für jeden einzelnen Betrieb ebenso wie für Personen beim Besuch von Betrieben. Auch beim Transport von Tieren und von Futtermitteln sind die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten. Selbstverständlich sind sämtliche Anordnungen von Behörden zu befolgen, wie zum Beispiel Verbringungs- und/oder Betretungsverbote in den betroffenen Betrieben oder Regionen.
Sollten aufgrund von Zugangsbeschränkungen Audits nicht durchgeführt werden können, muss Kontakt mit der Zertifizierungsstelle aufgenommen werden.
Weitere Informationen zur MKS finden Sie beim BMEL unter: BMEL - Tierseuchen - Maul- und Klauenseuche (MKS) und beim Friedrich-Loeffler-Institut unter: Steckbrief: Maul- und Klauenseuche sowie Aktuelles/Tierseuchengeschehen/Maul-und Klauenseuche