Jeder Betrieb, der einen Jahresumsatz unter 10 Mio. Euro hat und mindestens 50% seines Umsatzes über eigene Vertriebswege, d. h. direkte Vermarktung an den Endverbraucher, erwirtschaftet, kann sich im QS-System auf der Stufe Fleischerhandwerk
anmelden. Die Teilnahme wird über einen Bündler organisiert, mit dem eine Teilnahme- und Vollmachtserklärung abgeschlossen wird. Der Bündler meldet den Betrieb im QS-System an und organisiert die unabhängigen Kontrollen mit der Zertifizierungsstelle. Unterschieden wird auf der Stufe Fleischerhandwerk zwischen den Produktionsarten Fleischerhandwerk: Produktion ohne Verkaufsstelle/n, Fleischerhandwerk: Produktion mit direkter Verkaufsstelle und Fleischerhandwerk: nur Verkaufsstellen. Bei der Anmeldung ist darauf zu achten, dass der Betrieb entsprechend seiner Tätigkeit für die richtige Produktionsart durch den Bündler angemeldet wird, da im Rahmen des QS-Audits eine vollständige Standortprüfung erfolgt.
Hat Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz über 10 Mio. Euro und/oder erwirtschaftet weniger als 50 % über die direkte Vermarktung an den Endverbraucher, so muss die Anmeldung im QS-System auf der Stufe Schlachtung und Zerlegung, und/oder auf der Stufe Verarbeitung erfolgen.