Rückstandsmonitoring und Futtermittelmonitoring: Muss ein QS-anerkanntes Labor zusätzlich zum QS-Laborkompetenztest regelmäßig an Ringversuchen teilnehmen?
Ja, zur Aufrechterhaltung der QS-Anerkennung müssen QS-anerkannte Labore im Rückstandsmonitoring und Futtermittelmonitoring jährliche Nachweise darüber erbringen, dass sie an Laboreignungstests teilgenommen haben.
Labore aus dem Rückstandsmonitoring sind verpflichtet an Ringversuchen aus dem Bereich Pflanzenschutzmittel sowie für die anerkannten Einzelmethoden in der Matrix Obst, Gemüse, Kartoffeln teilzunehmen. Labore aus dem Futtermittelmonitoring müssen an Ringversuchen in futtermittelrelevanten Matrices für die anerkannten Parameter teilnehmen.
Die Labore müssen der QS-Geschäftsstelle unaufgefordert folgende Nachweise erbringen:
- jährliche Liste der geplanten Ringversuche für das aktuelle Kalenderjahr (bis zum 15. März des aktuellen Jahres)
- jährliche Liste (spätestens bis 15. März des Folgejahres) der durchgeführten Ringversuche im abgelaufenen Kalenderjahr mit Ergebnissen und ggf. eingeleiteten Maßnahmen