Sanktionsverfahren bei schweren Verstößen
gegen die QS-Anforderungen
Verstöße gegen die QS-Anforderungen werden in Sanktionsverfahren aufgearbeitet. Ein unabhängiger Sanktionsbeirat berät unter dem Vorsitz eines Richters mit einem Rechtsanwalt und Sachverständigen über die Verstöße. Als Grundlage für die Beurteilung dienen in erster Linie die Ergebnisse aus QS-Audits und Monitoringprogrammen. Außerdem wird dem betreffenden QS-Systempartner in jedem Fall die Möglichkeit gegeben, schriftlich zu den festgestellten Verstößen eine Stellungnahme abzugeben, welche von den Sachverständigen zur Entscheidungsfindung herangezogen wird. Wichtig ist: Der Sanktionsbeirat entscheidet stets unter Berücksichtigung der individuellen Umstände im Einzelfall, d.h. es gibt keinen festgelegten Sanktionskatalog.
Sanktionszahlungen fließen in die
Forschungsförderung
Die Vertragsstrafen fließen in zwei gemeinnützig anerkannte QS-Wissenschaftsfonds. Diese fördern Forschungsprojekte, wissenschaftliche Untersuchungen, Abschlussarbeiten (Doktor-, Diplom- und Masterarbeiten) zu den Themen Lebensmittelsicherheit, Nachhaltigkeit, Tiergesundheit und Tierschutz. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein eigens dazu bestellter Vorstand. Aktuell durch die QS-Wissenschaftsfonds geförderte oder abgeschlossene Projekte können hier eingesehen werden.