Schritte zum QS-Systempartner - Tierhalter
Schritt 1 - Beratung und Unterstützung für die Teilnahme am QS-System: Bündler auswählen
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- Beratung und Unterstützung für die Teilnahme am QS-System erhalten Sie von Ihrem Bündler. Sie schließen mit diesem einen Vertrag (Teilnahme- und Vollmachtserklärung) ab und nehmen über den Bündler am QS-System teil.
- Ihr Bündler berät Sie bei allen Fragen rund um das QS-System, meldet Sie zur Teilnahme an und pflegt Ihre Stammdaten in der QS-Datenbank. Er organisiert die Kontrollen (Audits) und regelt die Teilnahme an den Monitoringprogrammen.
- Auch zu Fragen der Kosten für die Systemteilnahme und Auditierung gibt Ihnen der Bündler Auskunft. Eine aktuelle Bündlerliste, aus der Sie Ihren Bündler wählen können, finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Schritt 2 - Erstaudit durchführen
- Das Audit wird von einem Auditor, der für eine unabhängige Zertifizierungsstelle arbeitet, auf Ihrem Betrieb durchgeführt.
- Den Auftrag für das Audit erteilt Ihr Bündler.
Schritt 3 - Lieferberechtigung erhalten
- Nachdem Sie das Audit erfolgreich bestanden haben, wird dieses durch die Zertifizierungsstelle freigegeben. Sie sind dann zumeist nach wenigen Tagen für das QS-System lieferberechtigt und können Ihre Tiere in das QS-System vermarkten.
- Ihre Lieferberechtigung überprüfen Sie online unter www.qs-plattform.de/QSSoftware/suche.html unter Angabe Ihrer Standortnummer oder QS-Identifikationsnummer.
- Je nach Ergebnis des Audits (Auditstatus) folgt das nächste reguläre Audit risikoorientiert in 6 Monaten bis drei Jahren. Zudem kann jeder Betrieb zusätzlich kontrolliert werden, z.B. in einer Stichprobenkontrolle.