Was muss ich als Tierhalter bei der Umsetzung des Futtermittelmonitorings beachten?
Das Futtermittelmonitoring wird bei Tierhaltern über den Bündler organisiert. Wenn Sie Selbstmischer sind, so teilen Sie dies Ihrem Bündler mit. Dabei ist anzugeben, welche Futtermittel eingesetzt werden, wieviel jährlich verfüttert wird oder wie viele Tiere auf dem Betrieb gehalten werden. Sobald sich hierbei etwas ändert, müssen Sie Ihren Bündler informieren. Eine Definition dazu, wann Sie als Selbstmischer im Sinne des QS-Systems gelten, finden Sie in unseren Leitfäden Landwirtschaft.
Der Bündler wählt die Betriebe aus, bei denen Futtermittelproben gezogen werden, und beauftragt die Probenahme sowie die Untersuchung. Wenn auf Ihrem Betrieb Proben gezogen wurden, erhalten Sie selbstverständlich von Ihrem Bündler das Ergebnis der Analyse.