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Die Leitfäden sind das Herzstück von QS. Hier sind alle Anforderungen aufgeführt, die in einem Audit geprüft werden und die es zu erfüllen gilt. Die Erläuterungen zu den Leitfäden helfen Ihnen bei Fragen zu einzelnen Anforderungen. Sie bieten Ihnen eine fundierte Basis für das Verständnis der QS-Vorgaben und sind das zentrale Werkzeug, um sich zurechtzufinden.
Neben den Eigenkontrollchecklisten zur Selbstprüfung können Sie auch die Checklisten der Auditoren sehen. Mit diesen Checklisten, die während eines jeden Audits quasi den Ablaufplan für die Auditorinnen und Auditoren darstellen, wird die Einhaltung der Kriterien auf den landwirtschaftlichen Betrieben überprüft. Die Auditchecklisten können Ihnen ebenfalls dabei helfen, sich optimal auf das bevorstehende Audit vorzubereiten und sicherzustellen, dass kein Schritt übersehen wird.
Musterformulare und weitere Dokumente
Kommt es im Betrieb zu einem Ereignis- oder Krisenfall, der für das QS-System relevant ist, müssen die Systempartner QS und ihren Bündler unverzüglich über die Geschehnisse informieren. Hierunter fallen beispielsweise Stallbrände und Lüftungsausfälle, bei denen Tiere zu Schaden gekommen sind, oder Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten in Futtermitteln. Da in solchen Fällen eine schnelle und eindeutige Weitergabe von Informationen notwendig ist, bietet QS stufenbezogene Ereignisfallblätter an. Das QS-Ereignisfallblatt dient als Meldebogen und enthält wesentliche Informationen zum Vorgehen und alle notwendigen Angaben im Ereignisfall. Dieses kann dann nach Vervollständigung an den Bündler sowie QS weitergeleitet werden. Damit ein Tierhalter zeitnah und unkompliziert einen Ereignis- und Krisenfall melden kann, bietet QS auch ein digitales Online-Formular an.
Um auch bei Notfällen, wie z. B. plötzlicher Erkrankung des Betriebsleiters oder technischen Problemen, die Versorgung der Tiere sicherzustellen, muss auf jedem Standort ein Notfallplan vorliegen. Dieser sollte an zentraler Stelle abgelegt und schnell auffindbar sein. Hierfür stellt QS für die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel Musterformulare auf der Website zum Download zur Verfügung. In diesen werden Ansprechpersonen hinterlegt, die im Notfall kontaktiert werden können. Unterstützung beim Ausfüllen der Angaben bieten die im Musterformular vorhandenen Erläuterung.
Diese Mustervorlage definiert inhaltlich die Mindestleistungen, die Tierarzt und Tierhalter in der Bestandsbetreuung erbringen müssen. Beide Parteien können außerdem auf zusätzliche Dokumente, wie das Protokoll der tierärztlichen Bestandsuntersuchung, zurückgreifen. Das Protokoll kann als Dokumentationsnachweis im Audit verwendet werden und ist für Rinder- und Schweinehaltende Betriebe erhältlich. Werden Arzneimittel und Impfstoffe von dem Tierhalter selbst oder einem Tierarzt angewendet, müssen diese dokumentiert werden. Hierfür stellt QS eine Mustervorlage zur Dokumentation der eingesetzten Arzneimittel- und Impfstoffanwendungen zur Verfügung.
Die Betriebshygiene umfasst verschiedene Bereiche. Essenziell ist unter anderem die Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Im Rahmen des Kriteriums 3.6.6 Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind diese regelmäßig durchzuführen und in der Geflügelhaltung auch zu dokumentieren. Hierfür steht das Dokument Reinigungs- und Desinfektionsdokumentation als Mustervorlage zur Verfügung.
Ein weiterer Bereich der Betriebshygiene ist das Monitoring und die Bekämpfung von Schädlingen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Gemäß dem Kriterium 3.6.5 Schädlingsmonitoring und -bekämpfung der Leitfäden Landwirtschaft Tierhaltung sind tierhaltende Betriebe verpflichtet, den Schädlingsbefall auf ihrem Betrieb zu überwachen und ggf. Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Die Bekämpfungsmaßnahmen müssen dokumentiert werden. QS stellt hierfür das Schädlingsmonitoring- und -bekämpfungsprotokoll bereit, das als Vorlage für die Dokumentation dieser Maßnahmen dient. Zusätzlich bietet die Empfehlung zur Umsetzung von Schädlingsmonitoring und -bekämpfung in der Tierhaltung weitere Unterstützung.
In Betrieben der Geflügelaufzucht und -mast hat der Aspekt der Biosicherheit oberste Priorität. Alle Geflügelmastbetriebe, die am QS-System teilnehmen, müssen daher, unabhängig von der Bestandsgröße, in jeder Herde ein Salmonellenmonitoring umsetzen. Zur optimalen Unterstützung bietet QS neben dem Leitfaden Salmonellenmonitoring und -reduzierungsprogramm für die Geflügelfleischerzeugung auch die Checkliste zur Ermittlung von Salmonelleneintragsquellen in Mastgeflügelbeständen an. Hiermit können Geflügelbetriebe mögliche Salmonelleneintragsquellen auf ihren Betrieben identifizieren und geeignete Maßnahmen festlegen.
Schweinemäster im QS-System müssen an dem QS-Salmonellenmonitoring teilnehmen. Betrieben mit erhöhtem Salmonellenrisiko bietet QS die Arbeitshilfe Praktische Empfehlungen zur Salmonellenreduktion an. Zusammen mit der Checkliste zur Ermittlung von Salmonelleneintragsquellen in Schweinemastbeständenwerden Schweinehalter unterstützt, Salmonelleneintragsquellen zu identifizieren und schrittweise zu reduzieren.
Schweinemastbetriebe, die in Salmonellenkategorie II oder III eingestuft werden, müssen den Hygienestatus des Betriebes prüfen. Der Nachweis kann mit Anlage 8.3 des Leitfadens Salmonellenmonitoring Schwein Checkliste zur Ermittlung von Salmonelleneintragsquellen in Schweinemastbeständen erbracht werden. Kategorie-III-Betriebe müssen zusätzlich den betreuenden Tierarzt hinzuziehen und bakteriologische und epidemiologische Untersuchungen durchführen. Außerdem müssen Maßnahmen zur Verminderung der Salmonellenbelastung ergriffen werden.
Mit Hilfe der Anlage 8.2 (Erklärung zur Ad-hoc-Kategorisierung eines Schweinemastbetriebes nach der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen) können Schweinemastbetriebe, die bei der Quartalskategorisierung in die Kategorie III eingestuft wurden, einen Antrag auf ein Ad-hoc-Kategorisierung stellen. Dabei müssen diese Betriebe Angaben darüber machen, welche Maßnahmen mit dem Tierarzt abgestimmt und durchgeführt wurden. Im Anschluss daran muss der Tierhalter Salmonellenproben ziehen lassen, damit eine Ad-hoc-Kategorisierung durchgeführt werden kann.