Wie verändern sich die QS-Gebühren pro Jahr ab 1. Januar 2026 für QS-Systempartner aus dem Großhandel und Be- und Verarbeitung?
QS passt die Gebühren für Großhändler sowie für be- und verarbeitende Unternehmen für Obst, Gemüse und Kartoffeln ab 2026 moderat um 10 Prozent an. Darüber hinaus wird die bisherige 6-stufigen Umsatztabelle zur Festlegung der Gebühr für Ersterfasser um eine weitere Stufe ergänzt. Die neue höchste Umsatzstufe gilt für Unternehmen, deren Jahresumsatz über 75 Mio. € Umsatz liegt. Damit bildet die Gebührenordnung den strukturellen Wandel in der Branche gerechter ab und passt sich der sinkenden Anzahl an Betrieben an.
Die ab dem 1. Januar 2026 geltende QS-Gebührenordnung in der Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln finden Sie hier.