1. Welche Unternehmen fallen in den Geltungsbereich des Zusatzmoduls Bezug von entwaldungsfreiem Soja?
Nach dem Zusatzmodul Bezug von entwaldungsfreiem Soja müssen sich QS-zertifizierte Futtermittelhersteller (inklusive Kleinsterzeuger) und Futtermittelhändler zertifizieren lassen, sofern sie Soja im Produktsortiment haben, das in der Anlage 4.1 Sojabohnen/-erzeugnisse im Geltungsbereich von QS-Sojaplus gelistet ist. In den Geltungsbereich des Zusatzmoduls fallen demnach auch Betreiber von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen, wenn sie Sojaerzeugnisse zur Einmischung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb mitbringen und dem Tierhalter verkaufen (Handelstätigkeit außerhalb der Dienstleistung des Mahlens und Mischens).