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Wie nehme ich als Erzeuger am QS-Rückstandsmonitoring teil?

Als Erzeuger nehmen Sie automatisch über Ihren Bündler am QS-Rückstandsmonitoring teil. Dieser organisiert die Probenahme, die entweder auf dem gärtnerischen Betrieb im Beisein bzw. im Einverständnis des Betriebsleiters oder nach Anlieferung beim Abnehmer (z.B. Großhandel, Erzeugerorganisation) erfolgen kann. Eine Probenahme durch den Erzeuger selbst oder Mitarbeiter des Betriebes ist nicht statthaft. Zur Erfüllung der Pflichtproben dürfen ausschließlich erntefertiges bzw. vermarktungsfähiges Obst, Gemüse und Speisekartoffeln beprobt werden. Der Bündler sorgt zudem für die Eingabe der Daten in die QS-Datenbank.

Die Teilnahme am Rückstandsmonitoring ist unabhängig davon, ob Sie über ein QS-Audit oder ein anerkanntes Audit (z.B. GlobalG.A.P.) am QS-System teilnehmen.


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