Muss ich als Logistik-Unternehmen ebenfalls am QS-System teilnehmen?
Als regelmäßig beauftragten Logistikdienstleister, der Transporte zwischen QS-Systempartnern der Stufe Großhandel/Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln übernimmt, müssen Sie in der QS-Datenbank für die Produktionsart Logistik registriert und zugelassen sein.
Nicht im Geltungsbereich der Logistik inbegriffen sind:
- Transport vom Erzeuger zum Abnehmer
- Transporte vom Lieferanten zur Filiale des LEH.
- Transporte, die durch den eigenen Fuhrpark von QS-zertifizierten Großhändlern durchgeführt werden.
- Einmalig oder kurzfristig beauftragte Logistikdienstleister (z.B. zum Weihnachtsgeschäft). Diese müssen aber zur Einhaltung der relevanten QS-Anforderungen verpflichtet und im Rahmen der Eigenkontrolle überprüft werden.