Wann kann ich mich für die Produktionsart Fleischerhandwerk
und wann für die Stufe Verarbeitung
oder Schlachtung und Zerlegung
anmelden?
Jeder Betrieb, der einen Jahresumsatz unter 10 Mio. Euro hat und mindestens 50% seines Umsatzes über eigene Vertriebswege, d. h. direkte Vermarktung an den Endverbraucher, erwirtschaftet, kann sich im QS-System auf der Stufe Fleischerhandwerk
anmelden. Die Teilnahme wird über einen Bündler organisiert, mit dem eine Teilnahme- und Vollmachtserklärung abgeschlossen wird. Der Bündler meldet den Betrieb im QS-System an und organisiert die unabhängigen Kontrollen mit der Zertifizierungsstelle. Unterschieden wird auf der Stufe Fleischerhandwerk zwischen den Produktionsarten Fleischerhandwerk: Produktion ohne Verkaufsstelle/n, Fleischerhandwerk: Produktion mit direkter Verkaufsstelle und Fleischerhandwerk: nur Verkaufsstellen. Bei der Anmeldung ist darauf zu achten, dass der Betrieb entsprechend seiner Tätigkeit für die richtige Produktionsart durch den Bündler angemeldet wird, da im Rahmen des QS-Audits eine vollständige Standortprüfung erfolgt.
Hat Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz über 10 Mio. Euro und/oder erwirtschaftet weniger als 50 % über die direkte Vermarktung an den Endverbraucher, so muss die Anmeldung im QS-System auf der Stufe Schlachtung und Zerlegung, und/oder auf der Stufe Verarbeitung erfolgen.