Müssen Filialen, die vorübergehend geschlossen werden, in der Datenbank abgemeldet werden?
Grundsätzlich gilt, dass die Informationen in der Datenbank stets aktuell gehalten werden müssen. Hierunter fällt neben der Pflege der Betriebsdaten auch die An- und Abmeldung der Filiale – z. B. aufgrund einer (vorübergehenden) Schließung.
Dies dient u. a. dem Zweck, dass die Durchführung von Audits besser organisiert werden kann. Kosten für Fehlfahrten können dadurch möglichst vermieden werden.