Müssen sich Logistikunternehmen, die kurzfristig oder einmalig für den Transport von QS-Ware (Spotmarkt) beauftragt werden, im QS-System registrieren?
Wenn Logistikunternehmen für den Transport von QS-Ware auf dem Spotmarkt kurzfristig im Rahmen einzelner Tagesverträge (z.B. bei hohem saisonalem Aufkommen) auftragsbezogen beauftragt werden, ist keine QS-Registrierung und -Zulassung nötig. Wird das Logistikunternehmen jedoch regelmäßig, d.h. wiederholend für geplante Touren beauftragt bzw. ein dauerhafter Vertrag geschlossen, muss eine Registrierung und Zulassung im QS-System erfolgen.