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Was muss bei der Probenziehung auf der Stufe Erzeugung besonders beachtet werden?

Im Leitfaden Rückstandsmonitoring werden die Anforderungen an die Probenahme beschrieben (Kapitel 5). Auf Stufe Erzeugung ist insbesondere zu beachten, dass die Probenahme durch den Bündler organsiert wird. Eine Probenahme durch den Erzeuger selbst, einen Mitarbeiter des Betriebes oder eine durch den Erzeuger beauftragte dritte Person/Organisation ist nicht erlaubt.

Für die zu beprobenden Betriebe werden dem Bündler in der QS-Datenbank Beprobungsaufforderungen angezeigt. Innerhalb eines Jahres sind die Probenahme und Analyse für die ausgewählten Betriebe nach den QS-Vorgaben durchzuführen. Die jeweils zu beprobende Kultur ist dabei in Anlehnung an die Risikogruppierung des Kontrollplans aus den im Erzeugerbetrieb zertifizierten Kulturen auszuwählen.


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