Rückstandsmonitoring: Bei der Dateneingabe eines Wirkstoffs erhalten Sie eine Fehlermeldung, die besagt, dass bei einem Wirkstoff keine Eingabe des Rückstandshöchstgehalts, die Auswahl einer Verordnung und/oder des ARfD-Werts möglich ist. Es existiert aber ein gesetzlicher Rückstandshöchstgehalt. Woran liegt es?
Prüfen Sie, ob die Rückstandsdefinition des Wirkstoffs eine Summendefinition ist. In der QS-Datenbank ist die Eingabe der Rückstandshöchstgehalte und die Auswahl der Verordnung bei Wirkstoffen mit Summendefinition nur bei dem Summenwert möglich. Bei den einzelnen Wirkstoffen der Summendefinition können diese Eingaben nicht gemacht werden und generieren eine Fehlermeldung.