Betriebsauswahl / Datengrundlage
Für die Tiergesundheitsberatung werden nur Betriebe berücksichtigt, die mindestens 50 Mastschweine innerhalb der letzten sechs Monate je Schlachthof geliefert haben. Für die Identifizierung der Betriebe werden die relevanten Befunde nach AFFL* genutzt und in der QS-Befunddatenbank nach der Methode adjustierter Boxplot ausgewertet. Die Berechnung erfolgt automatisiert quartalsweise analog zu jedem Stichtag der Monitoringprogramme (1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. November).
Berechnet werden die relevanten Befunde zu Schwanzveränderungen
, Teilschäden
und Untauglichkeit
je Schlachthof. Nach der Betrachtung auf Schlachthofebene gibt es ein Ranking der identifizierten Betriebe über alle Schlachtbetriebe hinweg. Im QS-System werden somit ausschließlich diejenigen Betriebe als auffällig identifiziert, die im Verhältnis zu den anderen Betrieben mit Abstand die schlechtesten Befundergebnisse haben.
*(Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz).
Bei der Berechnung der relevanten Befunde werden die sichtbaren Schlachtbefunddaten zu Schwanzveränderungen
, Teilschäden
und Untauglichkeit
berücksichtigt. Zudem müssen in den vergangenen 6 Monaten mindestens 50 Mastschweine an den Schlachthof geliefert worden sein.
Bei der Berechnung werden die Schlachtbefunddaten eines Tierhalters je Schlachthof herangezogen. Eine schlachthofübergreifende Berechnung findet nicht statt. Die Unterschiede zwischen den Schlachtbetrieben sind daher nicht ausschlaggebend. Durch den langen Betrachtungszeitraum der jeweils letzten sechs Monate werden zudem Schwankungen zwischen den einzelnen Schlachtpartien eines Tierhalters ausgeglichen. Anschließend wird ein Ranking aller identifizierten Tierhalter erstellt: die (maximal) 100 Betriebe mit den schlechtesten Ergebnissen werden identifiziert.
Derzeit werden die sichtbaren Befunde berücksichtigt. Die Einbindung weiterer Befundarten soll später folgen und das Konzept der Tiergesundheitsberatung nach und nach ausgeweitet werden.
Die relevanten Befunde werden quartalsweise analog zu jedem Stichtag in der QS-Befunddatenbank (1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. November) berechnet.
Wenn ein Tierhalter seinem Bündler oder anderen Dritten einen Einblick in die Befunddaten geben möchte, kann dieser dafür freigeschaltet werden. Dazu gibt es das Formular Datenfreigabe, das an den Bündler versandt wird. Dieser kann die Rechte in der Datenbank entsprechend hinterlegen. Die Daten lassen sich differenziert freischalten, z. B. nur für die Rohdaten der Schlachtbefunde.
Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung freiwillig ist und jederzeit widerrufen werden kann.