Die gegenseitige Anerkennung zwischen GMP+ International und QS bezieht sich auf die Geltungsbereiche Herstellung, Handel, Private Labelling, Transport, Lagerung und Umschlag von Futtermitteln sowie auf die Inspektion für Fahrbare Mahl- und Mischanlagen.
QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das GMP+ System liefern. Dazu melden sich die Unternehmen in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen
auf Anerkennung Fremdsystemen
und setzen ein Häkchen bei GMP+ Int.
. Im Anschluss müssen sich Hersteller von Mischfuttermitteln oder Vormischungen direkt mit GMP+ Int. in Verbindung setzen, um in das GMP+ System liefern zu können. Für Hersteller von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen, Händler, Private Labeller, Transporteure und Lagerhalter gilt dieses nicht. Für die Anerkennung von Kleinsterzeugern (Einzelfutterherstellung) und für Fahrbare Mahl- und Mischanlagen hinterlegt die zuständige Zertifizierungsstelle den Anerkennungswunsch. Voraussetzung für die Anerkennung durch GMP+ International ist ein jährliches QS-Audit.
GMP+ zertifizierte Unternehmen, die in das QS-System liefern möchten, melden sich in der QS-Datenbank an. Hersteller von Mischfuttermitteln und Vormischungen werden nach Unterzeichnung eines Systemvertrages in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht. Hersteller von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen, Händler, Transporteure und Lagerhalter müssen dazu keinen Systemvertrag unterzeichnen.
Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.