25. Muss ein Handelsunternehmen, das mit Soja und sojahaltigen Mischfuttermitteln handelt, auch nach dem Zusatzmodul Bezug von entwaldungsfreiem Soja zertifiziert sein?
Ja, in den Scope des Zusatzmoduls Bezug von entwaldungsfreiem Soja fallen neben Einzel- und Mischfuttermittelherstellern auch die Futtermittelhändler als Eigentümer der Ware, sofern sie Futtermittel gemäß Anlage 4.1 Sojabohnen/-erzeugnisse im Geltungsbereich von QS-Sojaplus zum Zusatzmodul Bezug von entwaldungsfreiem Soja handeln. Grundsätzlich ausgenommen sind Händler, die ausschließlich verpackte Ware beziehen und vermarkten, da hier bereits der Hersteller die Kennzeichnung vorgenommen hat.