Seit dem 1. Januar 2023 treten die Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) in Kraft. Mit den Anpassungen verfolgt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Ziel, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Durch die Änderung des TAMG gibt es neue Vorgaben bei der Meldung von Antibiotikabelegen an die staatliche HIT-TAM-Datenbank. Um auch in Zukunft den Service der Belegweiterleitung von der QS-Antibiotikadatenbank an die HIT-TAM-Datenbank anzubieten, hat QS entsprechende Anpassungen in der Datenbank vorgenommen: Ab sofort können die HIT-Betriebsnummer des einzelnen Tierarztes, und die Packungs-ID angegeben werden. Zusätzlich wurde die Auswahl der Tiergruppen erweitert.
Die automatische Weiterleitung der Belege aus dem Jahr 2023 an die HIT-Datenbank wird im nächsten Programmierschritt ermöglicht. Diese können dann – auch rückwirkend – automatisch an die staatliche Datenbank übertragen werden, wenn QS die entsprechende Berechtigung zur Weiterleitung vorliegt. QS wird die Tierärzte, die am QS-Antibiotikamonitoring teilnehmen über den Programmierfortschritt informieren. Auch Informationen dazu, wie Tierarztpraxen QS zur Weiterleitung berechtigen, wird QS bereit stellen.
Weitere Informationen zum QS-Antibiotikamonitoring finden Sie hier.