Aktuell kommt es vermehrt zu erhöhten Aflatoxin-B1-Gehalten in verschiedenen Rohwaren.
Nachdem bereits Informationen zu erhöhten Aflatoxin-B1-Gehalten in Mais aus Südfrankreich und Soja aus Indien vorlagen, wurden nun laut einer kürzlich veröffentlichten RASFF-Warnung sehr hohe Aflatoxin-B1-Gehalte (> 0,3 mg/kg) in Palmkernen aus Indonesien festgestellt.
Daher ist aktuell eine erhöhte Aufmerksamkeit in Bezug auf Aflatoxin B1 notwendig sowie gegebenenfalls eine erhöhte Untersuchungsfrequenz.
Folgende gesetzlichen Höchstgehalte für Aflatoxin B1 gelten gemäß Richtlinie 2002/32/EG:
- 0,02 mg/kg in Einzelfuttermitteln
- 0,01 mg/kg in Ergänzungsfuttermitteln und Alleinfuttermitteln, außer:
- 0,005 mg/kg in Mischfuttermitteln für Milchrinder, Kälber, Milchschafe, Lämmer, Milchziegen, Ziegenlämmer, Ferkel und Junggeflügel
- 0,02 mg/kg in Mischfuttermitteln für Rinder (außer Milchrindern und Kälbern), Schafe (außer Milchschafen und Lämmern), Ziegen (außer Milchziegen und Ziegenlämmern), Schweine (außer Ferkeln) und Geflügel (außer Junggeflügel)
Für Misch- und Einzelfuttermittel, die für die direkte Verfütterung an QM-Milchvieh in QM-Milch- Betrieben bestimmt sind, gelten ein Ablehnungsgrenzwert von 0,0025 mg/kg und ein Aktionsgrenzwert von 0,001 mg/kg.
