Das Antibiotikamonitoring für Rindermastbetriebe wird jetzt mit Leben gefüllt: So hat der QS-Fachbeirat beschlossen, dass die Monitoringdaten in der Rindermast – also Behandlungsbelege oder Nullmeldungen – spätestens bis zum 31. Juli 2026 in der QS-Antibiotikadatenbank erfasst sein müssen, damit der Therapieindex für die Rinderhalter am darauffolgenden Stichtag berechnet werden kann.
Die Vollständigkeit der Daten ist Voraussetzung für die Erstellung des Therapieindex, der dem tierhaltenden Betrieb hilft, den Antibiotika-Einsatz
einzuschätzen. Werden die Angaben nicht fristgerecht eingetragen, wird die Lieferberechtigung ab dem 8. August 2026 entzogen. Sobald die fehlenden Daten nachgetragen sind, wird die Lieferberechtigung automatisch über Nacht wiederhergestellt.
