Die Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest, sowie das Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union, Animal Health Law (AHL), nimmt Tierhalter, aber auch Tierärzte in die besondere Verantwortung, den Schutz vor biologischen Gefahren
sicherzustellen.
Die Ergebnisse einer aktuellen Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover haben aufgezeigt, dass bei einer hohen Anzahl von Schweinehaltungsbetrieben Nachbesserungen in der Biosicherheit notwendig sind. Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen wurde daher eine Arbeitsgruppe mit maßgeblichen Akteuren, u.a. auch QS, gegründet, die Tierhalter unterstützt und dazu beitragen möchte, dass Biosicherheitsmaßnahmen den rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts entsprechen und von allen Beteiligten umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist der Leitfaden Biosicherheit in Schweinehaltungen entstanden. Er soll Tierhaltern und Tierärzten und kontrollierenden Behörden eine Grundlage bieten, den Anforderungen des EU-Rechts gerecht zu werden.