Seit 2019 unterstützen die Auditindices Biosicherheit (BSI) und Tierhaltung (THI) Tierhalter und Bündler bei der Einschätzung Schweine haltender Betriebe. Ab dem 1. Juli 2021 werden beide Auditindices auch für Rinder und Geflügel haltende Betriebe in der QS-Datenbank zur Verfügung gestellt.
Die Auditindices werden aus den Ergebnissen der Systemaudits berechnet. In die Berechnung gehen ausgewählte Auditkriterien für Biosicherheit bzw. Tierhaltung ein, wie z. B. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen oder die Überwachung und Pflege der Tiere. Ziel ist ein Index von 100: die Anforderungen für alle relevanten Kriterien im Audit wurden vollständig erfüllt und mit A bewertet. Ein Index unter 100 zeigt dem Tierhalter schnell und übersichtlich, dass es Verbesserungspotenzial oder sogar Handlungsbedarf im Bereich der Biosicherheit und der Tierhaltung gibt. Den Bündlern helfen die Auditindices dabei, Betriebe zu erkennen, die sie bezüglich der Biosicherheit und Tierhaltung unterstützen können.
Zusätzlich können Tierhalter die Auditindices nutzen, um ihre Leistungen im Bereich Biosicherheit und Tierhaltung gegenüber den Veterinäramt zu dokumentieren. Gemäß der EU-Kontrollverordnung 2017/625 führen Veterinärämter ihre Kontrollen risikobasiert durch. Tierhalter können dem Veterinäramt die Auditindices sowie die Ergebnisse aus den QS-Monitoringprogrammen für Salmonellen, Antibiotika und Schlachtbefunde zur Verfügung stellen, damit diese bei der Risikobewertung berücksichtigt werden. Voraussetzung hierfür ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Tierhalters und die Registrierung des Veterinäramtes in der QS-Datenbank.