Angesichts der aktuellen Ausbreitung der Aviären Influenza kann es derzeit zu Verschiebungen von Schlachtterminen seitens des Schlachthofs kommen. Eine termingerechte Schlachtung ist aufgrund der Einrichtung von Sperr- und Beobachtungsgebieten nicht immer möglich. Dies kann dazu führen, dass Geflügelbestände länger als geplant im Betrieb gehalten werden müssen und hierdurch das notwendige Platzangebot mitunter nicht mehr eingehalten werden kann.
Die Überprüfung des Platzangebots ist fester Bestandteil der QS-Audits. Wenn hierbei plausibel erkennbar ist, dass eine erhöhte Besatzdichte bei Geflügel nur vorübergehend und der Sondersituation geschuldet ist, wird dies im Audit für den davon betroffenen Durchgang entsprechend bei der Bewertung berücksichtigt.
Für eine plausible Begründung sollte möglichst eine schriftliche Bestätigung vom Schlachtbetrieb oder Vermarkter bzw. eine schriftliche Bestätigung zur behördlichen Sperrung des Betriebs vorliegen. Darüber hinaus muss jeder betroffene Tierhalter alle möglichen Maßnahmen für die Gesunderhaltung der Tiere ergreifen. Wichtig: Abweichungen, die auf erhöhte Tierzukäufe zurückzuführen sind, sind von dieser Ausnahme explizit ausgenommen.