Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2019/552 am 25. April 2019 gelten ab sofort für Beerenobst neue Rückstandshöchstgehalte (RHG) für den Summenparameter Fosetyl-Al (Summe von Fosetyl, Phosphonsäure und ihren Salzen, ausgedrückt als Fosetyl).
Die für Fosetyl-Al/Phosphonsäure geltenden Rückstandshöchstgehalte für Beerenobst können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Im Zuge der Anpassung der Rückstandshöchstgehalte wurde der QS-Kontrollplan für das Rückstandsmonitoring mit Wirkung zum 1. Mai 2019 angepasst. Die Risikogruppe der Kultur Heidelbeere wurde entsprechend von 5 auf 2 abgesenkt. Die Absenkung erfolgte, da das Risiko für die Kultur auf Grund des angepassten Rückstandshöchstgehalts als deutlich geringer erachtet wird.
Die ab sofort gültige Fassung des QS-Kontrollplans Rückstandmonitoring finden Sie hier.