Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel KARATE ZEON (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) erteilt.
Gemäß der Notfallzulassung darf Karate Zeon für den Obstbau im Freiland sowie im Gewächshaus gegen Kirschessigfliegen an Himbeere, Brombeere sowie an Holunder vom 16. Juli bis zum 12. November 2024 zum Einsatz kommen.
Im März, April und im Mai 2024 hatte das BVL bereits Notfallzulassungen für Karate Zeon zur Bekämpfung der Kirschessigfliege an mehreren Kulturen erteilt.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.