Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für rinderhaltende Betriebe setzt die Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechtsakts (Animal Health Law, VO (EU) 2016/429) auf Landesebene um und beschreibt Maßnahmen, mit denen Landwirte die Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen in ihren Beständen verhindern sollen. Dazu gehören u. a. Vorgaben zu Stallhygiene, Tierzukauf, Besuchermanagement und Dokumentation. Welche Anforderungen für rinderhaltende Betriebe im Detail beinhaltet, erklärt ein neues Live-Online-Seminar der QS-Akademie.
Das Online-Seminar Biosicherheit in der Rinderhaltung", das am 3. November 2025 (14:00 bis ca. 16:00 Uhr) stattfindet und sich an Rinderhalter, Berater, QS-Bündler, Auditoren und Tierärzte richtet, liefert den Teilnehmern einen grundlegenden Überblick zum Niedersächsischen Biosicherheitskonzept für rinderhaltende Betriebe sowie zu Tierseuchenausbrüchen und deren Folgen. Ferner geben Ihnen unsere Referentinnen Dr. Ursula Gerdes (Geschäftsführerin der Niedersächsischen Tierseuchenkasse) und Dr. Wiebke Scheer (Referentin für Veterinärwesen Landvolk Niedersachen) Einblicke in die rechtlichen Grundlagen sowie in praktische Maßnahmen zum Schutz vor Tierseuchen in der Rinderhaltung. Ein weiterer Fokus des Seminars liegt auf den Themen Beratungen, Beihilfen und Entschädigungen. Daneben erhalten die Seminarteilnehmer von Julika Brünker (Ansprechpartnerin bei QS und der Initiative Tierwohl rund um das Thema Tierhaltung) zu den QS-Anforderungen an die Biosicherheit sowie dem QS-Biosicherheitsindex.
Hinweis: Die Teilnahme am Online-Seminar kann als Nachweis für eine Weiterbildungsmaßnahme für die ITW verwendet werden.
Weitere Details zum Inhalt des Online-Seminars Biosicherheit in der Rinderhaltung" sowie eine Buchungsmöglichkeit finden Sie hier.