Erste Infektionen mit der Blauzungenkrankheit, einer anzeigepflichtigen Tierseuche, wurden Mitte Oktober in Deutschland gemeldet. Zuvor wurden Fälle in den Nachbarländern Niederlande und Belgien entdeckt. Eine Erkrankung mit dem Virus tritt hauptsächlich bei Rindern, Schafen und Ziegen auf. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich. Die Infektion und Übertragung von Tier zu Tier erfolgt durch kleine blutsaugende Mücken (Gattung Culicoides). Die Krankheit zeigt sich durch hohes Fieber, eine geschwollene Zunge, vermehrten Speichelfluss und Fressunlust. Stellen Tierhalter diese Symptome in ihrem Bestand fest, ist eine Kontaktaufnahme zum Tierarzt oder zuständigen Veterinäramt unumgänglich. Eine mögliche Prophylaxe bieten Mittel zur Abwehr von Stechmücken, einen Impfstoff gegen den aktuellen Serotyp 3 (BTV-3) des Virus gibt es bis dato nicht.
Durch die aktuellen Entwicklungen gelten die Länder Belgien und Niederland nicht mehr als BTV-frei. Einen Verlust des Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit verzeichnen in Deutschland zum aktuellen Zeitpunkt die beiden Bundesländer Nordrhein-Westfalen sowie Niedersachsen und Bremen. In Folge dieses Geschehens wird das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie u.a. Embryonen, für Deutschland eingeschränkt. Folglich gelten für die Verbringung von Tieren aus einem Sperrgebiet in eine BTV-freie Zone spezielle Regeln. Eine aktuelle Risikobewertung des FLI sowie eine Übersicht finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts und auf TSIS, dem Tierseucheninformationssystem des FLI.