Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Quickdown (Wirkstoff: Pyraflufen-ethyl) erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Herbizid Quickdown für die Krautabtötung an Pflanzkartoffeln zwischen dem 8. Juli und dem 4. November 2024 eingesetzt werden.
Detailliertere Informationen zu dieser und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen des BVL für finden Sie hier.