Für das Pflanzenschutzmittel CHRYSOTEC hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf CHRYSOTEC (Wirkstoff: (Z)-7-Dodecen-1-ylacetat, (Z)-9-Tetradecen-1-ylacetat) gegen Tomaten-Goldeule (Chrysodeixis chalcites) an Fruchtgemüse im Gewächshaus eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April 2026.
Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
