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BVL – Mehrere Teilwiderrufe der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Acetamiprid

11.07.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Mit Wirkung zum 18.August 2025 widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von Amts wegen die Zulassungen für die Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Zul.-Nr.: 005655-00) und Schädlingsfrei Careo Konzentrat (Zul.-Nr.: 005686-00). Dies teilte das BVL über eine am 6. Juni 2025 veröffentlichte Fachmeldung mit, die mittels einer am 11. Juli 2025 veröffentlichten Fachmeldung ergänzt wurde.

Da die Höchstgehalte an Rückständen des in Mospilan SG enthaltenen Wirkstoffs Acetamiprid nicht mehr sicher eingehalten werden können, sind ab dem Stichtag die unten aufgeführten Anwendungen nicht mehr zulässig:


Handelsbezeichnung Anwendungsnummer Schadorganismus Kultur
Mospilan SG 005655-00/01-001 Blattläuse Gurke
Mospilan SG 005655-00/01-002 Weiße Fliegen Gurke
Mospilan SG 005655-00/03-001 Blattläuse Salate
Mospilan SG 005655-00/13-002 Blattläuse Spinat
Mospilan SG 005655-00/20-001 Weiße Fliegen Blumenkohle
Mospilan SG 005655-00/20-002 Blattläuse Blumenkohle
Mospilan SG 005655-00/20-007 Blattläuse Schnittmangold, Stielmangold
Mospilan SG 005655-00/20-009 Weiße Fliegen Tomate
Mospilan SG 005655-00/20-010 Blattläuse Tomate
Mospilan SG 005655-00/25-002 Blattläuse Rucola-Arten
Mospilan SG 005655-00/25-011 Blattläuse Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)
Mospilan SG 005655-00/25-012 Weiße Fliegen Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)
Mospilan SG 005655-00/26-001 Drosophila-Arten Weinrebe (zur Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schädlingsfrei Careo Konzentrat 005686-00/02-021 Blattläuse Salate

Zudem wurden aufgrund neuer Rückstandshöchstgehalte bestimmte Anwendungen von Mospilan SG (Zul.-Nr. 005655-00/19-001, -24-001, -27-001) eingeschränkt. So ist die Anwendung vor der Ernte an schwarzer, roter und weißer Johannisbeere nicht mehr zulässig. Neue Anwendungen nach der Ernte wurden jedoch zugelassen.

Diese Einschränkungen gelten auch für die Vertriebserweiterungen und für Parallelhandelsprodukte:

  • Danjiri (005655-60)
  • Klick&GO Schädlingsfrei Careo Konzentrat (005686-60)
  • CAREO zum Gießen (005686-61)

Im Zuge der Überprüfung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/158 der Kommission vom 29. Januar 2025 neue, herabgesetzte Höchstgehalte für verschiedene Kulturen festgelegt. Diese treten zum 19. August 2025 in Kraft. Die vorliegenden Rückstandsdaten belegen, dass die neuen Höchstgehalte unter den bisherigen Anwendungsbedingungen nicht eingehalten werden können.

Bereits mit der Fachmeldung vom 23. Oktober 2024 wurde auf die zu erwartende Einschränkung des Anwendungsumfangs von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Acetamiprid hingewiesen.


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