Mit sofortiger Wirkung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Ruhen mehrerer zuvor erteilter Notfallzulassungen für drei Pflanzenschutzmittel angeordnet, die die den Wirkstoff Metalaxyl-M enthalten.
Betroffen von dem am 24. März 2023 veröffentlichten Bescheid zum Ruhen der Notfallzulassungen ist sowohl die Saatgutbehandlung als auch die Aussaat von mit den Pflanzenschutzmitteln WAKIL XL, MAXIM XL und Apron XL behandeltem Saatgut im Freiland. Aussaaten von mit den betreffenden Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut im Gewächshaus bleiben dagegen zulässig.
Von der Entscheidung des Ruhens sind die nachfolgenden Notfallzulassungen betroffen:
Apron XL:
- Notfallzulassung gültig vom 8. November 2022 bis gegen Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten),
Falschen Mehltau (Frühbefall) Saatgutbehandlung an Buschbohne, Radieschen, Feldsalat,
Spinat, Rucola-Arten, frischen Kräutern, Möhre und roter Beete, Saatgutbehandlung - Notfallzulassungen gültig vom 19. Dezember 2022 bis 17. April 2023 bzw. gültig vom
21. Dezember 2022 bis 19. April 2023, gegen Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten), Falschen
Mehltau (Frühbefall) an Saatgut von Buschbohne, Radieschen, Feldsalat, Spinat, Rucola-Arten,
frischen Kräutern, Speisezwiebel, Möhre, Weißkohl, Beten sowie Auflaufkrankheiten
(Pythium-Arten) an Stangenbohne, Stangenbohne (Greening-Projekt), zur Saatgutbehandlung
bzw. zur Aussaat vom 01.02.2023 bis 31.05.2023
MAXIM XL:
- Notfallzulassung gültig vom 1. Dezember 2022 bis 30. März 2023, gegen Auflaufkrankheiten,
Falschen Mehltau (Frühbefall) an frischen Kräutern außer Salvia officinalis zur Aussaat vom
31. März 2023 bis 27. Juli 2023.
WAKIL XL:
- Notfallzulassung gültig vom 16. November 2022 bis 15. März 2023, gegen Fusarium-Arten, B
otrytis cinerea, Falschen Mehltau (Peronospora pisi), Brennfleckenkrankheit (Ascochyta pisi),
Pythium-Arten an Erbse und Futtererse sowie Fusarium-Arten, Pythium-Arten an Buschbohne
zur Verbringung von Saatgut nach Portugal, Griechenland, Frankreich, Ungarn, Finnland und Kroatien - Notfallzulassung gültig vom 3. Januar bis 2. Mai 2023, gegen Fusarium-Arten, Botrytis cinerea,
Falschen Mehltau (Peronospora pisi), Brennfleckenkrankheit (Ascochyta pisi), Pythium-Arten an
Garten-Erbse und Futtererbse sowie gegen Fusarium-Arten, Pythium-Arten an Buschbohne zur
Produktion von Saatgut und zum Export nach Italien
Das BVL gab an, dass die zuvor erteilten Notfallzulassungen für WAKIL XL, MAXIM XL und Apron XL aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 rechtswidrig seien, da diese Pflanzenschutzmittel den Wirkstoff Metalaxyl-M enthalten. Gestützt auf Art. 20 Abs. 1 und Art. 49 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat die Europäische Kommission am 5. Mai 2020 die Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 erlassen, nach deren Artikel 3 Saatgut, das mit Metalaxyl-M enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, ausschließlich im Gewächshaus ausgesät werden darf. Eine Freilandverwendung des mit Metalaxyl behandelten Saatgutes ist somit verboten. Das gilt auch insbesondere für Saatgut, dass bereits im Rahmen der zuvor gültigen Notfallzulassungen mit WAKIL XL, MAXIM XL und Apron XL behandelt wurde. Daneben umfasst das Verbot auch die Behandlung von Saatgut, das ausschließlich für die Freilandverwendung vorgesehen ist. Das Inverkehrbringen und die Anwendung von WAKIL XL, MAXIM XL und Apron XL zur Saatgutbehandlung (und die Aussaat) ist erst wieder zulässig, wenn das in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 normierte Verbot der Freilandverwendung des mit Metalaxyl-M behandelten Saatgutes aufgehoben wird.