Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird Stielmus bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ab sofort der Kulturgruppe der Blattkohle zugeordnet. Damit dürfen mit sofortiger Wirkung Pflanzenschutzmittel, die eine Zulassung zur Anwendung an Blattkohlen und der nächsten übergeordneten Gruppe Kohlgemüse
besitzen, jetzt auch bei Stielmus zum Einsatz gebracht werden. Die bisher geltende Einordnung von Stielmus in die Kulturgruppe Blattgemüse wird aufgehoben.
Bei bestehenden Pflanzenschutzmittel-Zulassungen für Stielmus wird in den betroffenen Indikationen neben der Kulturgruppe Blattgemüse die Kultur Stielmus zusätzlich genannt. Dies gilt nach Angaben des BVL auch für Zulassungen in der übergeordneten Kulturgruppe Blattgemüse und frische Kräuter
. Bei Zulassungsanträgen, die sich noch in der Bearbeitung befinden, wird die vorgenommene Umgruppierung im Zuge der laufenden Bewertung berücksichtigt.
Bedingt durch die vorgenommene Änderung stimmt jetzt die Systematik zwischen den Kulturgruppen bei der Pflanzenschutzmittel-Zulassung und der Erzeugnisgruppen bei der Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten (Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des europäischen Parlaments und des Rates über Rückstandshöchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und deren Extrapolationsmöglichkeiten) besser überein.