Mit Wirkung zum 12. Dezember 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma die Zulassung für mehrere Pflanzenschutzmittel widerrufen.
Betroffen von dem Widerruf, über welchen das BVL in einer am 17. Dezember 2024 veröffentlichten Fachmeldung informierte, sind die nachfolgenden Pflanzenschutzmittel:
· BALTAZAR (Zulassungsnummer: 00A404-00)
· AZARIUS (Zulassungsnummer: 00A404-60)
· PHILON (Zulassungsnummer: 00A404-61)
· LAIBA (Zulassungsnummer: 00A404-62)
· MULAN 700 WG (Zulassungsnummer: 00A647-00)
· DIOZINOS 700 WG (Zulassungsnummer: 00A647-60)
· MULLOMO 700 WG (Zulassungsnummer: 00A647-61)
Für alle vorgenannten Pflanzenschutzmittel gilt nach Angaben des BVL eine Abverkaufsfrist bis zum 12. Juni 2025 sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 12. Juni 2026. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Zusätzlich gilt der Widerruf mit den identischen Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.