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BVL – Zulassungswiderruf für Pflanzenschutzmittel Biscaya

12.05.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

BVL Pflanzenschutz

Auf Antrag des Zulassungsinhabers widerruft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) mit Wirkung zum 3. August 2020 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Biscaya (Zulassungsnummer 005918-00/00; Wirkstoff: Thiacloprid).

Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 gilt für das Pflanzenschutzmittel eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 3. Februar 2021. Nach Ende der Aufbrauchfrist müssen eventuell noch vorhandene Reste entsorgt werden. Vom Widerruf des BVL sind auch sämtliche zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels mit denselben Fristen betroffen.

Im Vorfeld des Widerrufs hat die Europäische Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten entschieden, die Genehmigung für Thiacloprid als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern.

Weitere Informationen zum Zulassungswiderruf für das Pflanzenschutzmittel Biscaya finden Sie auf der Webseite des BVL.


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