Nach der Herausgabe einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden für die Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe weitgreifende Corona-Maßnahmen erforderlich. So müssen Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten unter anderem alle Produktionsmitarbeiter zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen.
Nur wenn dieser Test negativ ist, dürfen die Mitarbeiter in der Produktion arbeiten. Daneben müssen die Mitarbeiter gesondert unterwiesen werden und darüber hinaus auch rückwirkend nachvollzogen werden können, wer zu welchem Zeitpunkt auf dem Betriebsgelände anwesend gewesen ist.
In unserem Corona-Infoportal finden Sie hierzu nützliche Informationen in Form einer Linksammlung sowie einer eine Liste mit Laboren, bei denen aktuell diese Corona-Test durchgeführt werden können.