Im Herbst 2020 wurde die Durchführung von Remote-Kontrollen im QS-System ermöglicht. Da eine Auditdurchführung vor Ort in Einzelfällen auch noch im Herbst 2021 wesentlich erschwert oder gar unmöglich sein kann, wird die Möglichkeit zur Durchführung von Remote-Kontrollen bis auf Weiteres fortgesetzt.
Die Durchführung von Remote-Kontrollen stellt eine Ausnahmeregelung dar, um die Lieferberechtigung von Betrieben und die Integrität des QS-Systems auch dann noch aufrecht zu erhalten, wenn ein Audit vor Ort aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich ist. Die Möglichkeit der Durchführung war zunächst bis zum 31. Oktober 2021 begrenzt.