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Durchführung von Remote-Kontrollen auch weiterhin möglich

05.10.2021 | Kontrollen und Laboranalysen | Tierhaltung/Transport | Obst, Gemüse, Kartoffeln | Fleischwirtschaft

20 11 10 Einführung Von Remote Kontrollen

Im Herbst 2020 wurde die Durchführung von Remote-Kontrollen im QS-System ermöglicht. Da eine Auditdurchführung vor Ort in Einzelfällen auch noch im Herbst 2021 wesentlich erschwert oder gar unmöglich sein kann, wird die Möglichkeit zur Durchführung von Remote-Kontrollen bis auf Weiteres fortgesetzt.

Die Durchführung von Remote-Kontrollen stellt eine Ausnahmeregelung dar, um die Lieferberechtigung von Betrieben und die Integrität des QS-Systems auch dann noch aufrecht zu erhalten, wenn ein Audit vor Ort aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich ist. Die Möglichkeit der Durchführung war zunächst bis zum 31. Oktober 2021 begrenzt.


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