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Einschränkung der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Sedim 120

31.07.2025 | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

24 10 17 Teilwiderruf Zulassung BVL Teaser

Mit Wirkung zum 24. Juli 2025 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Sedim 120 (Zul.-Nr.: 00B189-00; Wirkstoff: Clethodim) für mehrere Anwendungen im Obst- und Gemüsebau eingeschränkt.

Betroffen von der vorgenommenen Einschränkung der Zulassung sind die u. a. die nachfolgenden Anwendungen:


Anwendungsnummer Kultur Schadorganismus ALT Schadorganismus NEU
00B189-00/00-012, 00B189-00/00-013 Erdbeere Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-004 Kartoffel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-010 Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-006 Möhre Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide
00B189-00/00-008 Speisezwiebel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide

Weitere Details zur Einschränkung der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Sedim 120 und eine vollständige Liste aller betroffenen Kulturen und Anwendungen finden Sie in der am 30. Juli 2025 veröffentlichten Fachmeldung des BVL.


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