Mit Wirkung zum 24. Juli 2025 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Sedim 120 (Zul.-Nr.: 00B189-00; Wirkstoff: Clethodim) für mehrere Anwendungen im Obst- und Gemüsebau eingeschränkt.
Betroffen von der vorgenommenen Einschränkung der Zulassung sind die u. a. die nachfolgenden Anwendungen:
Anwendungsnummer | Kultur | Schadorganismus ALT | Schadorganismus NEU |
00B189-00/00-012, 00B189-00/00-013 | Erdbeere | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide |
00B189-00/00-004 | Kartoffel | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide |
00B189-00/00-010 | Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide |
00B189-00/00-006 | Möhre | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide |
00B189-00/00-008 | Speisezwiebel | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Hühnerhirse, Flug-Hafer, Ausfallgetreide |
Weitere Details zur Einschränkung der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Sedim 120 und eine vollständige Liste aller betroffenen Kulturen und Anwendungen finden Sie in der am 30. Juli 2025 veröffentlichten Fachmeldung des BVL.