Im Rahmen eines vom QS-Fachbeirat Geflügel verabschiedeten Projekts können Geflügel-Schlachtbetriebe ab April 2023 die Ergebnisse aus dem Salmonellenmonitoring in der QS-Befunddatenbank zentral erfassen. Die Laufzeit des Projekts ist bis Jahresende angesetzt.
Das Salmonellenmonitoring Geflügel ist bereits seit 2004 im QS-System etabliert. Mit der zentralen Erfassung der Untersuchungsergebnisse erhält die Geflügelwirtschaft einen umfassenden und branchenweiten Überblick über das Salmonellen-Geschehen.
In der um die betreffenden Anforderungen erweiterte QS-Befunddatenbank für Geflügel können ab sofort die Salmonellenkategorien bei Mastgeflügel gemäß Geflügel-Salmonellen-VO erfasst und dort in drei Kategorien eingeteilt werden:
- Kat. 0 = negativ
- Kat. I = Positiv, Salmonella Enteritidis und Salmonella Typhimurium, einschließlich
monophasischer Salmonella Typhimurium mit der Antigenformel 1,4, (5.),12:i - Kat. II = Positiv, Salmonella Hadar, Salmonella Virchow und Salmonella Infantis
sowie alle nicht unter Kat. I erfassten Serovare.
Im Zuge der Erfassung der Daten in der Befunddatenbank kann die Angabe des identifizierten Salmonellentypus der Kat. I und II von den Unternehmen auf freiwilliger Basis erfolgen. Alle Schlachtunternehmen sollten möglichst rückwirkend zum 1. April 2023 die betreffende Salmonellenkategorie an QS-Datenbank melden. Die Meldung der Daten können Schlachtbetriebe – analog zur Befunddatenerfassung - über die betreffende Online-Maske, den Upload einer csv-Datei oder über die Schnittstelle zur betriebsindividuell eingesetzten Schlachthof-EDV vornehmen.