Lückenlose Rückverfolgbarkeit ist eine zentrale Anforderung des QS-Systems und bildet die Basis für schnelles Handeln in Ereignis- und Krisenfällen. Nur wenn Ware schnell rückverfolgbar ist, kann in Krisenfällen nachvollzogen werden, wann, wo und durch welche Betriebe das betroffene Produkt hergestellt, gehandelt, gelagert und transportiert wurde.
Mit dem Ziel, die Umsetzung der QS-Anforderung zur Rückverfolgbarkeit in der Praxis zu überprüfen, führte QS im Sommer 2023 für 16 saisonale Obst- und Gemüseprodukte Rückverfolgbarkeitstests, ausgehend von den Filialen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels, durch. Im Zuge der Rückverfolgbarkeitstests wurde auch kontrolliert, ob die deklarierte Warenidentität und Herkunft korrekt sind. Die richtige Kennzeichnung der Ware sowie die geschlossene Lieferkette von der LEH-Filiale bis zum Erzeuger waren ebenfalls Gegenstand der Tests.
Die Ergebnisse zeigen, dass alle Produkte eindeutig und lückenlos zurückverfolgt werden konnten. Ebenso konnten sämtliche für die Rückverfolgung benötigten Informationen innerhalb der im Vorfeld definierten Frist von den Unternehmen an QS übermittelt werden. Erfreulich fielen auch die Ergebnisse der durchgeführten Rückstands- und Isotopenanalysen aus: In keinem Fall wurde eine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitung festgestellt oder ein nicht zulässiger Wirkstoff detektiert. Durch die beauftragten Isotopenanalysen konnten die deklarierten Herkunftsangaben stets bestätigt werden.