Zum 01.01.2026 wurde die Anerkennung des Standardgebers EFISC-GTP um die Produktionsart Straßentransport von Einzelfuttermitteln pflanzlicher Herkunft
erweitert.
Unternehmen, die über eine entsprechende GTP-Zertifizierung verfügen und in das QS-System liefern möchten, benötigen künftig eine Registrierung in der QS-Datenbank, um Lieferungen in das QS-System durchführen zu dürfen.
Darüber hinaus erkennt QS ab sofort den Standard CSA-GTP für Lieferungen von französischem Getreide, Ölsaaten und Leguminosen (unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse) über französische Erfassungshändler in das QS-System an. Die Anerkennung beinhaltet auch den Transport, die Lagerung und den Umschlag dieser landwirtschaftlichen Erzeugnisse.
Alle Änderungen sind in der Anlage 9.1 "Anerkannte Standards" des Leitfadens Futtermittelwirtschaft (Version 01.01.2026rev01) veröffentlicht.