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Fleischwirtschaft - Wichtige Revisionen für 2026

14.01.2026 | Fleischwirtschaft | QS System

26 01 14 Revisionen Fleischwirtschaft

Mit der Revision zum 1. Januar 2026 hat QS in den Leitfäden Stufe Fleischwirtschaft einige Anforderungen ergänzt bzw. präzisiert. In den Leitfäden Schlachtung/Zerlegung, Verarbeitung und Fleischhandwerk sind die Anforderungen bezüglich der Rohstoffauswahl für Hackfleisch präzisiert worden: die geltenden rechtlichen Anforderungen sowie nationale Leitsätze müssen eingehalten und nur zulässige Fleischrohstoffe und-qualitäten, die die Anforderung an frisches Fleisch erfüllen und aus der Skelettmuskulatur stammen, Verwendung finden.

Zudem wurden in allen relevanten Leitfäden die Anforderung zur Beauftragung von nicht QS-zertifizierten Logistikunternehmen präzisiert. Diese besagt, dass regelmäßig eingesetzte Logistikdienstleister bzw. Subunternehmen, die Transport- und/oder Lagerdienstleistungen mit QS-Ware zwischen den Stufen Großhandel und/oder Be-/Verarbeitung sowie Schlachtung/Zerlegung erbringen, über eine QS-Lieferberechtigung verfügen müssen. Um die Flexibilität der Unternehmen - z. B. bei saisonalen Spitzen oder ad hoc Beauftragungen - zu verbessern, kann ab sofort von der Anforderung zur QS-Lieferberechtigung abgewichen werden, wenn pro Kalenderjahr maximal zwölf Einzelaufträge an das identische Logistik-Subunternehmen vergeben werden. Um die Einhaltung der QS-Anforderungen auch in diesen Fällen sicherzustellen, werden die Logistik-Subunternehmen vom Auftraggeber dazu verpflichtet, im Einzelfall Kontrollen durch die Zertifizierungsstelle des Auftraggebers bzw. durch QS zu ermöglichen.

 


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