Zum 1. Januar 2024 wurde die revidierte Futtermittelvereinbarung QM-Milch gültig. Diese ist relevant für alle QS-Futtermittelunternehmen (Herstellung und Handel), die an Milchviehhalter liefern, welche am QM-Milch-Standard teilnehmen. Ziel ist die Gewährleistung sicherer und hochwertiger Milchprodukte durch den Einsatz geprüfter Futtermittel. Die Unterzeichner der Vereinbarung (Deutscher Bauernverband, Deutscher Raiffeisenverband, Deutscher Verband Tiernahrung, GMP+ International, Milchindustrie-Verband, QM-Milch und QS Qualität und Sicherheit GmbH) haben nun die QM-Futtermittelvereinbarung überarbeitet, um diese an aktuelle Anforderungen und Entwicklungen der Wertschöpfungskette anzupassen.
Die Revision betrifft die Regelungen zum Bezug von Soja, die über die Zertifizierung von QS-Sojaplus bereits berücksichtigt werden. Auch die Anerkennung anderer Standards bei nachhaltigerem Soja ist geregelt.
Weitere Regelungen, die nach einer Übergangszeit zum 1. Juli 2024 gültig werden, betreffen die Anforderungen
• zur Bestellung von Futtermitteln für Milchkühe,
• zu Meldungen im Falle von Grenzwertüberschreitungen und
• zu den neuen Werten bei Aflatoxin B1: dort gibt es zukünftig sowohl einen Aktionsgrenzwert von 1 ppb als auch einen Höchstgehalt von 2,5 ppb.
QS wird die Unternehmen rechtzeitig vor dem 1. Juli 2024 über mögliche weitere Schritte in der Datenbank informieren.