Seit der Einführung der verpflichtenden Tiergesundheitsberatung, erreichten uns einige Fragen zur Umsetzung. Um Sie schnell und unkompliziert zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen in unseren FAQs zur Tiergesundheitsberatung übersichtlich für Sie hier zusammengestellt. Dort finden Sie Antworten auf alle häufigen Anliegen – von der Auswahl der Betriebe über den Ablauf der Auditierung bis hin zur Beratung.
Eine der meistgestellten Fragen möchten wir Ihnen hier direkt beantworten:
Wie können Dritten (wie z. B. dem Bündler) die Befunddaten freigeben werden?
Wenn ein Tierhalter seinem Bündler oder anderen Dritten einen Einblick in die Befunddaten geben möchte, kann dieser dafür freigeschaltet werden. Dazu gibt es das Formular Datenfreigabe, das an den Bündler versandt wird. Dieser kann die Rechte in der Datenbank entsprechend hinterlegen. Die Daten lassen sich differenziert freischalten, z. B. nur für die Rohdaten der Schlachtbefunde.
Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung freiwillig ist und jederzeit widerrufen werden kann.