Nach dem erfolgreichen Beginn der zweiten Programmphase Anfang 2018, startet die Initiative Tierwohl (ITW) jetzt eine weitere, zusätzliche Registrierungsphase für Schweinehalter. Damit haben Tierhalter, die Sauenhaltung, Ferkelaufzucht oder Mast betreiben, bis zum 6. Juli 2018 die Möglichkeit, sich über einen Bündler für die Teilnahme an der ITW registrieren zu lassen.
Den Bündler können die Landwirte aus einer von der Initiative Tierwohl auf ihrer Webseite veröffentlichten Liste auswählen und ab sofort kontaktieren. Registrieren können sich auch Betriebe, die sich während der ersten Programmphase der ITW abgemeldet haben oder aus der Initiative ausgeschieden sind.
Im Zuge der Registrierung kann jeder Tierhalter einen Starttermin für seine Teilnahme an der Initiative Tierwohl im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 28. Februar 2019 frei auswählen. Zum gewählten Termin müssen dann zwingend alle Grundanforderungen und Wahlkriterien der Initiative erfüllt sein. Die korrekte Umsetzung der Anforderungen und Kriterien wird zum Start und im Anschluss jeweils mindestens zweimal jährlich in Form eines Audits überprüft. Dabei festgestellte Verstöße führen zum Ausschluss aus der Initiative Tierwohl, wodurch ggf. bereits ausgezahlte Tierwohlentgelte wieder zurückerstattet werden müssen.
Die Initiative Tierwohl weist darauf hin, dass weder der von den Tierhaltern gewählte Starttermin, noch der Zeitpunkt der Registrierung über die Reihenfolge der Aufnahme in die Initiative Tierwohl entscheidet. Für den Fall, dass sich mehr Betriebe für die zweite Programmphase der ITW registrieren als Budget zur Verfügung steht, wird nach dem Zufallsprinzip entschieden. Die Bestätigung über die Zulassung zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl werden die Tierhalter im August erhalten. Danach können sie die Teilnahme bis zum gewählten Umsetzungsstart vorbereiten. Die Laufzeit für die Teilnahme endet spätestens mit dem 30. Juni 2021.